Lizenzbedingungen zur Nutzung des Zertifizierungssiegels „GERMAN FITNESS AWARD“
Lizenzgeber: ImpaXion GmbH, Ludwig-Elsbett-Str. 16, 97616 Salz
§ 1 – Übertragung der Nutzungsrechte und Gestaltung des Siegels
- Die ImpaXion GmbH ist Inhaber sämtlicher Rechte an dem im Folgenden beschriebenen Zertifizierungssiegel.
- Das Siegel beinhaltet die jeweilige Auszeichnung, den Namen oder die Firma des Lizenznehmers sowie die Laufzeit der Gültigkeit.
„GERMAN FITNESS AWARD“ Zertifizierungssiegel
- Dem Lizenznehmer wird ein einfaches, nicht ausschließliches und nicht übertragbares Recht zur Nutzung des Siegels in Deutschland eingeräumt. Eine weltweite Nutzung bedarf einer separaten vertraglichen Regelung.
- Die Nutzung des Siegels ist im Rahmen der unternehmenseigenen Kommunikationsmaßnahmen gestattet. Werbung im Kino- oder Fernsehbereich bedarf einer gesonderten Zustimmung durch den Lizenzgeber.
- Grundlage für die Erteilung des Siegels ist eine zuvor durchgeführte Prüfung. Sollte der Lizenznehmer falsche oder unvollständige Angaben gemacht haben, erlischt das Nutzungsrecht umgehend.
- Der Lizenzgeber ist berechtigt, die Kriterien für die Vergabe des Siegels sowie dessen Design anzupassen. Bereits ausgestellte Lizenzen bleiben bis zum Ablauf der Gültigkeitsdauer unverändert gültig.
- Änderungen am Siegel, der Urkunde und der überreichten Trophäe (Award), sind ohne ausdrückliche Zustimmung des Lizenzgebers unzulässig, mit Ausnahme einer proportionalen Größenanpassung des Siegels.
§ 2 – Lizenzgebühren und Laufzeit
- Eine erfolglose Prüfung ist kostenfrei. Sollte die Prüfung erfolgreich verlaufen und mit der Verleihung des Siegels bzw. Awards enden, wird die Lizenzgebühr gemäß der ausgestellten Rechnung fällig. Die Nutzung des Siegels ist mit einer Lizenzgebühr verbunden. Durch das Durchlaufen des Quick Fitness Checks auf unserer Homepage, die anschließende Eingabe der persönlichen Daten sowie die Bestätigung der Datenschutz- und Lizenzvereinbarung, wird der Prüfprozess intern angestoßen.
- Die Laufzeit des Siegels ergibt sich aus dem Prüfprotokoll und beträgt ein Jahr. Sie ist auf den letzten Tag des angegebenen Monats begrenzt. Wird nicht spätestens zwei Monate vor Ablauf schriftlich gekündigt, verlängert sich die Lizenz automatisch um ein weiteres Jahr. Die Kündigung hat per Brief an ImpaXion GmbH – mindestens jedoch per E-Mail an info@germanfitnessaward.de zu erfolgen. Eine unterjährige Kündigung ist ausgeschlossen. Nach Ablauf der Lizenzlaufzeit besteht kein Anspruch mehr auf die Nutzung des Siegels in jeglichen Werbe- und Kommunikationsplattformen oder -maßnahmen.
- Nach erfolgreichem Bestehen des Prüfprozesses und der damit verbundenen Auszeichnung gelten die folgenden Preise für die Lizenzgebühr, abhängig von der Anzahl der Mitarbeiter des Unternehmens. Für ein Jahr Laufzeit beträgt die Lizenzgebühr: Bis 2 Mitarbeiter: 495 € netto
Bis 10 Mitarbeiter: 995 € netto
Bis 50 Mitarbeiter: 2.490 € netto
Bis 100 Mitarbeiter: 3.990 € netto Stand: 19.09.2025
Teilzeit- und Minijobber werden mit 0,5 Mitarbeitern angerechnet. Auf Verlangen kann der Lizenzgeber einen Nachweis über die tatsächliche Anzahl der beschäftigten Mitarbeiter verlangen, wobei dies nur im Ausnahmefall abgefragt wird. - Die automatische Verlängerung ist maximal zweimal möglich. Danach ist eine erneute Prüfung erforderlich und automatisch eingeleitet, sofern keine Kündigung erfolgt.
- Die Kosten für eine Verlängerung entsprechen entweder dem Betrag der ursprünglichen Rechnung oder, falls währenddessen eine Preiserhöhung stattgefunden hat, dem zum Zeitpunkt der Verlängerung gültigen Preis.
§ 3 – Haftungsausschluss
- Der Lizenzgeber übernimmt keine Garantie für die rechtliche Zulässigkeit der Nutzung des Siegels durch den Lizenznehmer. Die Einhaltung wettbewerbs- und werberechtlicher Vorschriften liegt in der Verantwortung des Lizenznehmers.
- Die Prüfergebnisse basieren auf Informationen und vom Lizenznehmer bereitgestellten Daten sowie der internen Prüfung. Für fehlerhafte oder unvollständige Informationen übernimmt der Lizenzgeber keine Haftung. Eine Verifizierung erfolgt nicht. Der Lizenzgeber übernimmt keinerlei Haftung für die bereitgestellten Informationen. Die Prüfergebnisse beanspruchen weder Vollständigkeit noch Richtigkeit. Die Auszeichnung „GERMAN FITNESS AWARD“ stellt keine Aussage über die aktuelle oder zukünftige wirtschaftliche Lage des ausgezeichneten Unternehmens oder Person dar. Es handelt sich bei dieser Auszeichnung nicht um eine Wirtschaftsprüfung im Sinne des HGB oder des PublG.
- Die Nutzung des Siegels erfolgt auf eigene Verantwortung des Lizenznehmers. Es obliegt dem Lizenznehmer, sicherzustellen, dass die Verwendung des Siegels wettbewerbsrechtlich korrekt erfolgt und im Einklang mit den geltenden Vorschriften steht. Der Lizenznehmer trägt die Verantwortung dafür, sich in jeglicher Kommunikation und Darstellung des Siegels wettbewerbskonform zu äußern und zu verhalten.
- Der Lizenzgeber schließt jegliche Haftung für die Verwendung der Prüfergebnisse und des Siegels aus.
§ 4 – Kündigung und Beendigung der Lizenz
- Der Lizenzgeber ist berechtigt, die Lizenz mit sofortiger Wirkung zu kündigen, wenn der Lizenznehmer gegen die vertraglichen Bestimmungen verstößt.
- Im Falle einer fristlosen Kündigung erlischt das Nutzungsrecht sofort, und der Lizenznehmer hat das Siegel umgehend von allen Werbemitteln zu entfernen. Eine Rückerstattung der Lizenzgebühr erfolgt nicht.
§ 5 – Sonstige Bestimmungen
- Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
- Ausschließlicher Gerichtsstand für Streitigkeiten aus diesen Lizenzbedingungen ist der Sitz des Lizenzgebers.
- Der Lizenznehmer darf seine Rechte und Pflichten aus diesen Lizenzbedingungen nur mit schriftlicher Zustimmung des Lizenzgebers auf Dritte übertragen.
- Sämtliche Nebenabreden oder Änderungen dieser Lizenzbedingungen bedürfen der Schriftform.
- Sollte eine Bestimmung dieser Lizenzbedingungen unwirksam sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen unberührt.
- Der Lizenzgeber behält sich das Recht vor, den Lizenznehmer öffentlich als zertifiziertes Unternehmen bzw. Person zu benennen oder bildlich darzustellen.
- Die Prüfung erfolgt durch eine unabhängige Instanz, die keinerlei Verbindung zu rechtlichen oder staatlichen Einrichtungen, Institutionen oder anderen externen Organisationen hat. Der Prüfprozess basiert ausschließlich auf internen, von uns festgelegten Kriterien und Verfahren, die unabhängig von externen Einflussfaktoren durchgeführt werden.
- Die Lizenzvereinbarung gilt ausschließlich für juristische Personen, wie Kapitalgesellschaften, sowie für gewerblich tätige natürliche Personen. Natürliche Personen, die nicht gewerblich tätig sind, sind von der Prüfung ausgeschlossen und können keine Vereinbarung mit uns eingehen. Diese Lizenzvereinbarung richtet sich daher nicht an Privatpersonen oder solche, die nicht in einem gewerblichen Kontext handeln.
- Das Dokument besteht aus drei (3) Seiten.